Zeeland erkunden und Ihr Hund mitbringen? Dann sind Sie bei uns ganz richtig. Hunde sind in einigen unserer Standard- und Komfortzimmern in unserem Hotel willkommen. Es gibt schon eine Hausordnung, damit eventuelle Belästigung für unsere weiteren Gäste auf ein Minimum begrenzt wird.
HAUSORDNUNG FÜR HAUSTIERE
- Der Haustier-Zuschlag beträgt €12,50 pro Nacht oder €25,00 pro Nacht für 2 Hunde. Es sind maximal 2 Hunde pro Zimmer zu gestattet.
- Wenn Sie mit Ihrem/n Hund/en in unser Hotel reisen, werden Sie gebeten, uns darüber zu verständigen und zwar wenn Sie Ihre Reservierung vornehmen. Wir verfügen über eine begrenzte Anzahl von Zimmern, in denen Haustiere erlaubt sind.
- Hunde sollen sauber und trocken sein, bevor sie das Hotel betreten.
- Hunde sind im Restaurant nicht erlaubt.
- Während Brunch- und Büfettaktivitäten sind Hunde nicht in Räumen, in denen diese Aktivitäten stattfinden (z.B. Sonntagsbrunch, Lunchbüfett, Wochenendbüfett und Brunches/Büfetts an den Feiertagen) erlaubt.
- Hunde sind in unsere Brasserie und Hotelbar erlaubt. Es ist möglich den Hund zum Frühstuck mit zu nehmen. Dann können sie in er Brasserie Platz nehmen und ihr Frühstuck aus dem Restaurant buffet holen.
- Hunde sind nur in einer begrenzten Anzahl von Hotelzimmern gestattet. Ihnen wird ein Zimmer an der Rezeption zugeteilt.
- Hunde dürfen sich nicht auf oder in unseren Hotelbetten und Sesseln aufhalten.
- Es ist nicht gestattet, dass Sie Ihren Hund unbeaufsichtigt im Hotelzimmer lassen, wenn Sie selbst nicht im Hotel sind. Wenn Sie ins Restaurant, in die Bar/Brasserie oder in einen Veranstaltungsraum gehen, sollten Sie den Empfangsmitarbeitern Bescheid geben. Somit kann man Sie, im Falle von Lärmbelästigung verständigen.
- Der Besitzer des Hundes wird haftbar gemacht für Reparaturkosten, die aus vom Hund zugefügten Beschädigung des Interieurs hervorgehen.
- Wir behalten uns das Recht vor, bei übermäßiger Beschmutzung des Zimmers extra Reiningskosten in Rechnung zu stellen.
- Bei andauernder Lärmbelastigung, z.B. bellen, behalten wir uns das recht vor, den Hund aus dem Hotel zu entfernt. Erntfernung, die aufgrund des Lärms vorgenommen wird, ergibt kein Anspruch Rückerstattung.